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AZAV

AZAV = Verordnung über die Voraussetzungen und das Verfahren zur Akkreditierung von fachkundigen Stellen und zur Zulassung von Trägern und Maßnahmen der Arbeitsförderung nach dem Dritten Sozialgesetzbuch - kurz: Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung

Im Dritten Sozialgesetzbuch (SGB III) ist vorgegeben, dass alle Träger, die für die Arbeitsagentur beziehungsweise für die Jobcenter Aufträge ausführen, eine Zertifizierung nach AZAV haben müssen.

Grümel ist seit August 2012 nach der „Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung“ (AZAV) zertifiziert. Damit ist der Bildungsträger berechtigt, Maßnahmen zur Arbeitsförderung und Arbeitsaktivierung sowie zur beruflichen Eingliederung vorzunehmen.
Das Zertifikat wird alle fünf Jahre erneuert, eine Überprüfung des Trägers erfolgt jedes Jahr. Das aktuelle Zertifikat für das Managementsystem nach AZAV §178 SGB III mit der Nr. 1697 ist bis zum 28.07.2027 ausgestellt.

Die Anerkennung nach AZAV erfordert ein System zur Sicherung der Qualität. Grümel wendet hierfür die Normen nach DIN EN ISO 9001: 2015 an, ohne sich jedoch nach dieser Norm zusätzlich zertifizieren zu lassen.

Herzstück des Qualitätsmanagementsystems ist das Handbuch. In ihm sind die Leitlinien, die Befugnisse und die Kernaufgaben des Unternehmens dargestellt. Wichtige Abfolgen werden in Verfahrensanweisungen festgelegt. Jede Abteilung hat einen eigenen Kernprozess. Die drei Bereiche Ausbildung, Berufsvorbereitung und Qualifizierende Beschäftigung haben eigene Qualitätskriterien, die sich die Abteilungen selbst gegeben haben. Jedes Jahr werden neue Ziele der Abteilungen festgelegt. Ob die Qualitätskriterien eingehalten und die Ziele erreicht wurden, wird jeweils am Jahresende überprüft.

Qualitätsmanagement ist ein laufender Prozess, das heißt, die Abläufe müssen ständig überprüft und verbessert werden. Verantwortlich für die kontinuierliche Verbesserung und die Einhaltung der gesetzten Ziele und Prozesse ist der Qualitätsmanagement-Beauftragte.

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