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Entsorgungsfachbetrieb

Die Abteilung Elektrogeräterecycling von Grümel gewährleistet als Entsorgungsfachbetrieb umfassenden Entsorgungsschutz. Jährlich lässt sich das Unternehmen neu als Entsorgungsfachbetrieb zertifizieren.

Entsorgungsfachbetriebe (Efb) können nur besonders qualifizierte Betriebe werden, die definierte Anforderungen nach §56 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) / Abfallgesetz (AbfG) in Verbindung mit der Entsorgungsfachbetriebsverordnung erfüllen. Der Betrieb muss gewerbsmäßig Abfälle einsammeln, befördern, lagern und behandeln und die an ihn gestellten Anforderungen an Organisation, Ausstattung und Tätigkeit sowie an Zuverlässigkeit, Fach- und Sachkunde der beschäftigten Personen erfüllen. Dass diese bei Grümel gewährleistet sind, stellt ein jährlich durchgeführtes Audit sicher. Es überprüft die Anforderungen zu abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten, Betriebsorganisation, personeller Ausstattung, Führung des Betriebstagebuches, Versicherungsschutz, leitender Person und zur Schulung der Mitarbeiter.
Seit dem 7. Januar 2003 ist Grümel als Entsorgungsbetrieb zertifiziert.

Für die Betriebsstätte liegt zudem eine Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz vor.

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