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Ausbildung 3.5

Ausbildung 3.5 mit höherem Förderbedarf 

Unter der Devise „Schritt für Schritt mit uns in die berufliche Zukunft“ richtet sich seit 2012 bei Grümel ein neuer Ausbildungsbereich an Rehabilitanden mit höherem Förderbedarf, im Alter zwischen 16 und 27 Jahren. 

In folgenden Ausbildungsberufen können die jungen Menschen eine Ausbildung anstreben:       

 

2012 hat Grümel die Anerkennung als vergleichbare Einrichtung nach § 51 SGB IX erhalten und bietet nun diese nachhaltige Integrationsleistung in den Arbeitsmarkt durch eine Erstausbildung für die Jugendlichen und jungen Erwachsenen an. Dieses spezifische Angebot orientiert sich an den persönlichen Voraussetzungen und Leistungsvermögen der jungen Menschen: Es baut auf den Stärken der Auszubildenden auf und fördert den Ausgleich der Defizite, die vor allem im psychischen Bereich erkennbar sind. Wir eröffnen die Teilhabe am Arbeitsleben sowohl durch unser umfangreiches Angebot an maßgeschneiderten Ausbildungsgängen und -standorten sowie durch die zusätzlich geschaffenen Betreuungsleistungen durch einen ärztlichen und psychologischen Dienst, den Grümel neu für diese Maßnahme eingerichtet hat.

Zu den besonderen Merkmalen der Ausbildung 3.5 mit höherem Förderbedarf zählen neben der medizinischen und psychologischen Unterstützung, die pädagogische und fachliche Ausbildungsbetreuung mit neuen Lern- und Ausbildungsmethoden. Die pädagogischen Gruppenangebote, einschließlich der Freizeit- und Erlebnispädagogik, können die jungen Menschen aktiv mitgestalten. Außerdem berücksichtigen wir im Arbeitsalltag die persönlichen Bedürfnisse der Auszubildenden, mit Blick auf berufliche Anforderungen und begleitende Praktika in Kooperationsbetrieben durch qualifizierte Fachanleiter. 

Ein Kompetenzteam, unter der leitenden Koordinationsstelle, unterstützt die jungen Menschen beim erfolgreichen Start ins Berufsleben. Durch diese Schnittstelle reicht das Betreuungsangebot über das Ausbildungsende hinaus, um die erfolgreiche Integration in den Betrieb zu sichern - z. B. ist Grümel Anlaufstelle für den ehemaligen Auszubildenden und dessen Betrieb zur Klärung persönlicher Fragen. Darüber hinaus arbeitet Grümel eng in den lokalen Netzwerken. 

Ausbildungsvoraussetzungen

Voraussetzung für die Teilnahme an der Ausbildung 3.5 mit höherem Förderbedarf ist die Bewilligung auf Förderung durch einen Leistungs- und Rehabilitationsträgers wie beispielsweise die Agentur für Arbeit, das Jugendamt oder in Einzelfällen auch der Rentenversicherungsträger.

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Link zu:
Fallbeispiel von Grümel in der Publikation „Inklusive Wege in Ausbildung?!“

 

 

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